Vertrauensschadenversicherung

Spezialisierung

Vertrauensschadenversicherung

Im Geschäftsverkehr ist Vertrauen ein wichtiger Wert. Leider kommt es vor, dass Personen das Vertrauen missbrauchen und durch unerlaubte Handlungen dem Unternehmen hohen Schaden zufügen. Von der Datenmanipulation über fingierte Rechnungen bis hin zu Scheckbetrug: Wirtschafts-kriminalität ist in deutschen Unternehmen an der Tagesordnung und eine große Gefahr für Kapital und Liquidität.

Mit einer Vertrauensschadenversicherung (VSV) schützen Sie sich gegen unmittelbare Vermögensschäden durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen Taten von sogenannten „Vertrauenspersonen“. Aber nicht nur von „innen“ drohen Gefahren. Wie Sie sicher wissen, wird gerade der Schutz gegen Cybercrime und Datenmissbrauch durch Dritte für Unternehmen immer wichtiger. Auch solche Schäden deckt eine Vertrauensschadenversicherung ab.

Die Defintion von Vertrauenspersonen wird üblicherweise weit gefasst:

  • Alle Arbeitnehmer, Aushilfen, Volontäre, Auszubildende, Praktikanten und Gaststudenten
  • Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder sowie Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräte
  • Zeitarbeitskräfte und Fremdpersonal
  • EDV-Dienstleister, die sich um Hard- oder Software des versicherten Unternehmens kümmern
  • Externe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte

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Service

Als unabhängiger Versicherungsmakler übernehmen wir folgende Dienstleistungen für Sie:

 

  • Ermittlung des konkreten Versicherungsbedarfs
  • Überprüfung bestehender Policen
  • Individuelle Versicherungslösungen
  • Optimierung Ihrer Deckungen durch eigene Sonderkonzepte
  • Begleitung durch unseren hauseigenen Schadenjuristen im Anspruchsfall
Für wen ist diese Versicherung?

Die Vertrauensschadenversicherung ist für nahezu alle Branchen geeignet – insbesondere für Unternehmen, die über eine Vielzahl von Geschäftsprozessen mit vielen Beteiligten verfügen. Auch Betriebe mit wenig Mitarbeitern, die eigenständige Schlüsselpositionen innehaben, sind gefährdet. Betrugsdelikte, aber auch der Ausfall von Mitarbeitern zum Beispiel durch eine Körperverletzung können diese Betriebe schnell zum Stillstand bringen.

Was ist versichert?

Vermögensschäden, die von Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen vorsätzlich verursacht werden, bis zu zwölf Monate nach deren Aus-scheiden

  • Schäden durch Diebstahl, Unterschlagung, Betrug (einschließlich Computerbetrug), Geheimnisverrat, Untreue oder andere vorsätzliche unerlaubte Hand-lungen, die zum Schadenersatz verpflichten (z. B. Sachbeschädigung oder Sabotage)
  • Schäden, die Dritten durch Ihre Mitarbeiter vorsätzlich zugefügt werden
  • Schäden durch sogenannte Hacker
  • Täuschungsschäden durch außenstehende Dritte
Was ist u.a. versicherbar?

Zahlreiche Sonderrisiken sind ebenfalls abgedeckt:

  • Vertragsstrafen
  • „Fake President“-Betrug durch Täuschung mit falscher Identität
  • „Man-in-the-middle“ (Abfangen von Daten an Knotenpunkten)
  • Aufwendungen zur Minderung von Reputationsschäden
  • etc.
Wo gilt die Versicherung?

In der Regel gilt die D&O-Versicherung weltweit, wobei in einigen Länder die gesetzliche Vorgabe besteht, dort eigenständige Verträge zu schließen. Auch dafür gibt es Lösungen.